Wir sind Handwerker der Sprache
…UND WAS KOSTET DAS?
Kein Maler wird Ihnen einen Kostenvoranschlag unterbreiten, wenn Sie ihm einfach sagen, dass Sie „zwei mittelgroße Zimmer und den dazwischenliegenden Flur“ streichen möchten. Nicht anders verhält es sich bei einem Übersetzungs- oder Dolmetschauftrag. Schließlich sind wir Handwerker der Sprache! Also werde ich Ihnen keinen Preis am Telefon nennen können, wenn Sie mir „ca. zwei Seiten mit nicht viel Text“ ankündigen.
Übersetzen
Dolmetschen – Interkulturelle Beratung & Schulungen
Sie brauchen eine Übersetzung und möchten gerne den finanziellen Rahmen abstecken? Das geht so:
- Sie schicken mir den zu übersetzenden Text zur Ansicht zu, idealerweise per E-Mail in elektronisch editierbarem Format, sonst als pdf oder Bilddatei bzw. per Fax oder Post. Dabei teilen Sie mir sonst noch alles mit, was mir eine kundengerechte Erledigung des Auftrags erlaubt: Adressat der Übersetzung, eventuell schon vorhandene und einzuhaltende Terminologie, gewünschte Lieferfrist, sonstige Wünsche oder Besonderheiten. Ich versichere Ihnen absolute Verschwiegenheit, wie es mein Berufsethos verlangt. Gerne unterschreibe ich im Voraus eine Verschwiegenheits- bzw. Kundenschutzvereinbarung.
- Nach Ansicht des Textes sende ich Ihnen innerhalb von maximal 24 Stunden ein Angebot mit Angabe eines Kostenvoranschlags oder – wenn gewünscht – eines Festpreises zu. Bekanntlich sind wir Übersetzer in keiner Berufskammer organisiert. Es gibt also keine „offiziellen“ Tarife mit Ausnahme des JVEG-Gesetzes, das die Honorare von für deutsche Gerichte tätigen Übersetzern und Dolmetschern bundesweit bestimmt. Als Freiberufler legt also jeder Übersetzer seine Preise unter Berücksichtigung unzähliger Faktoren fest.
- Viele meinen deswegen, Preise sollte man nicht im voraus angeben, weil dies auf Interessenten abschreckend wirken könnte. Ich halte hingegen Transparenz für die beste Basis einer künftigen geschäftlichen Beziehung. Daher nenne ich hier meine grundsätzlichen Tarife für Direktkunden, die natürlich eine Verhandlungsbasis darstellen. Wie in Deutschland üblich, nehme ich gerne als Grundlage für meine Honorarberechnung die „Normzeile“ à 55 Anschläge inkl. Leerzeichen. Die gelieferte übersetzte Zeile kostet Sie dann ab 1,35 Euro aufwärts. Bei bestätigten („beglaubigten“) juristischen Übersetzungen beträgt mein Mindesthonorar 1,55 Euro/Zeile.
- Beachten Sie bitte: Die Mindestpreise beziehen sich auf einfache, kolloquiale Texte, die in elektronischem Format geliefert werden. Fachliche Sprache, schwere Lesbarkeit oder Layouts, die Notwendigkeit einer besonders geschliffenen Ausdrucksweise bis hin zur Adaptierung an andere Kulturstandards, enge Lieferfristen bis hin zur Verfügbarkeit rund um die Uhr für dringende Aufträge sind nur einige der Faktoren, die eine auch erhebliche Preiserhöhung mit sich ziehen können. Schließlich ist jeder Auftrag eine neue Herausforderung und jeder Kostenvoranschlag ein auf die Bedürfnisse des einzelnen Kunden maßgeschneidertes Angebot!
- Eine Berechnung nach Stunden (ab 65,- Euro/Std) kann in einigen Fällen sinnvoll sein, zum Beispiel wenn Sie möchten, dass ich eine schon vorhandene Übersetzung korrigiere, lektoriere, adaptiere, erweitere oder einfach nur bewerte – oder aber wenn ich einen Text zusammenfassen bzw. eine Tätigkeit ausüben soll, die sich nur nach Zeit messen lässt.
- Im B2B-Bereich gelten andere Tarife. Hier bitte ich um direkte Kontaktaufnahme.
Jede Dolmetscherdienstleistung muss im Idealfall von langer Hand vorbereitet und rechtzeitig gebucht werden.
- Für eine qualitativ hochwertige Arbeit ist dabei unentbehrlich, dass mir die entsprechende Dokumentation zur Verfügung gestellt wird, anhand derer ich Glossare vorbereiten und die reibungslose Übertragung der vorgesehenen Reden garantieren kann.
- Bei Dolmetschereinsätzen berechne ich für bis zu 4 Stunden Einsatz einen Halbtagessatz (350,- bis 500,- Euro), darüber hinaus und bis max. 8 Stunden einen Ganztagessatz, deren Höhe von vielfältigen Faktoren abhängt (600,- bis max. 1.000,- Euro). Stundenhonorare können in Sonderfällen vereinbart werden.
- Hinzu kommen sonstige Kosten wie Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reiseaufwendungen, die vom Kunden zu tragen sind, sowie Entschädigungen für nicht gearbeitete Tage während einer Veranstaltung (jour chômé) bzw. für Reisetage (manque à gagner).
Interkulturelle Schulungen werden ganz individuell gestaltet, daher ist die Angabe eines ca.-Preises in diesem Bereich nicht sinnvoll.
Gerne bespreche ich direkt mit Ihnen und Ihrem Team den zeitlichen Rahmen und den Vorbereitungsaufwand für eine maßgeschneiderte Schulung, um Ihnen dann einen konkreten Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Das geschieht idealerweise bei einem Briefing an Ihrem Standort – damit Sie Gelegenheit haben, mir Ihre Mitarbeiter und Ihre Firma vorzustellen sowie die Schwerpunkte der künftigen Schulung mitzubestimmen.
Übersetzen
Sie brauchen eine Übersetzung und möchten gerne den finanziellen Rahmen abstecken? Das geht so:
- Sie schicken mir den zu übersetzenden Text zur Ansicht zu, idealerweise per E-Mail in elektronisch editierbarem Format, sonst als pdf oder Bilddatei bzw. per Fax oder Post. Dabei teilen Sie mir sonst noch alles mit, was mir eine kundengerechte Erledigung des Auftrags erlaubt: Adressat der Übersetzung, eventuell schon vorhandene und einzuhaltende Terminologie, gewünschte Lieferfrist, sonstige Wünsche oder Besonderheiten. Ich versichere Ihnen absolute Verschwiegenheit, wie es mein Berufsethos verlangt. Gerne unterschreibe ich im Voraus eine Verschwiegenheits- bzw. Kundenschutzvereinbarung.
- Nach Ansicht des Textes sende ich Ihnen innerhalb von maximal 24 Stunden ein Angebot mit Angabe eines Kostenvoranschlags oder – wenn gewünscht – eines Festpreises zu. Bekanntlich sind wir Übersetzer in keiner Berufskammer organisiert. Es gibt also keine „offiziellen“ Tarife mit Ausnahme des JVEG-Gesetzes, das die Honorare von für deutsche Gerichte tätigen Übersetzern und Dolmetschern bundesweit bestimmt. Als Freiberufler legt also jeder Übersetzer seine Preise unter Berücksichtigung unzähliger Faktoren fest.
- Viele meinen deswegen, Preise sollte man nicht im voraus angeben, weil dies auf Interessenten abschreckend wirken könnte. Ich halte hingegen Transparenz für die beste Basis einer künftigen geschäftlichen Beziehung. Daher nenne ich hier meine grundsätzlichen Tarife für Direktkunden, die natürlich eine Verhandlungsbasis darstellen. Wie in Deutschland üblich, nehme ich gerne als Grundlage für meine Honorarberechnung die „Normzeile“ à 55 Anschläge inkl. Leerzeichen. Die gelieferte übersetzte Zeile kostet Sie dann ab 1,35 Euro aufwärts. Bei bestätigten („beglaubigten“) juristischen Übersetzungen beträgt mein Mindesthonorar 1,55 Euro/Zeile.
- Beachten Sie bitte: Die Mindestpreise beziehen sich auf einfache, kolloquiale Texte, die in elektronischem Format geliefert werden. Fachliche Sprache, schwere Lesbarkeit oder Layouts, die Notwendigkeit einer besonders geschliffenen Ausdrucksweise bis hin zur Adaptierung an andere Kulturstandards, enge Lieferfristen bis hin zur Verfügbarkeit rund um die Uhr für dringende Aufträge sind nur einige der Faktoren, die eine auch erhebliche Preiserhöhung mit sich ziehen können. Schließlich ist jeder Auftrag eine neue Herausforderung und jeder Kostenvoranschlag ein auf die Bedürfnisse des einzelnen Kunden maßgeschneidertes Angebot!
- Eine Berechnung nach Stunden (ab 65,- Euro/Std) kann in einigen Fällen sinnvoll sein, zum Beispiel wenn Sie möchten, dass ich eine schon vorhandene Übersetzung korrigiere, lektoriere, adaptiere, erweitere oder einfach nur bewerte – oder aber wenn ich einen Text zusammenfassen bzw. eine Tätigkeit ausüben soll, die sich nur nach Zeit messen lässt.
- Im B2B-Bereich gelten andere Tarife. Hier bitte ich um direkte Kontaktaufnahme.
Dolmetschen – Interkulturelle Beratung & Schulungen
Jede Dolmetscherdienstleistung muss im Idealfall von langer Hand vorbereitet und rechtzeitig gebucht werden.
- Für eine qualitativ hochwertige Arbeit ist dabei unentbehrlich, dass mir die entsprechende Dokumentation zur Verfügung gestellt wird, anhand derer ich Glossare vorbereiten und die reibungslose Übertragung der vorgesehenen Reden garantieren kann.
- Bei Dolmetschereinsätzen berechne ich für bis zu 4 Stunden Einsatz einen Halbtagessatz (350,- bis 500,- Euro), darüber hinaus und bis max. 8 Stunden einen Ganztagessatz, deren Höhe von vielfältigen Faktoren abhängt (600,- bis max. 1.000,- Euro). Stundenhonorare können in Sonderfällen vereinbart werden.
- Hinzu kommen sonstige Kosten wie Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reiseaufwendungen, die vom Kunden zu tragen sind, sowie Entschädigungen für nicht gearbeitete Tage während einer Veranstaltung (jour chômé) bzw. für Reisetage (manque à gagner).
Interkulturelle Schulungen werden ganz individuell gestaltet, daher ist die Angabe eines ca.-Preises in diesem Bereich nicht sinnvoll.
Gerne bespreche ich direkt mit Ihnen und Ihrem Team den zeitlichen Rahmen und den Vorbereitungsaufwand für eine maßgeschneiderte Schulung, um Ihnen dann einen konkreten Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Das geschieht idealerweise bei einem Briefing an Ihrem Standort – damit Sie Gelegenheit haben, mir Ihre Mitarbeiter und Ihre Firma vorzustellen sowie die Schwerpunkte der künftigen Schulung mitzubestimmen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher MwSt. (aktuell in Deutschland 19%)