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Wenn ich Ihren Auftrag für eine schriftliche Übersetzung erhalte, garantiere ich Ihnen eine vollends zufriedenstellende und pünktliche Erledigung, wobei ich auf Ihre Wünsche in Sachen Terminologie, Adaption und Lieferfrist eingehe. Ihre Vorlage soll ja mit allen Details und Nuancen in die Fremdsprache übertragen werden, was bekanntlich wenig mit wörtlicher Übersetzung zu tun hat. Aus diesem Grund lasse ich auf den ersten Entwurf einer Übersetzung einen genauen Vergleich mit dem Quellentext folgen. Wo immer möglich, lasse ich dann die Übersetzung mindestens eine Nacht „ruhen“, um sie tags drauf mit frischem Kopf einer zweiten und letzten Bearbeitung direkt in der Zielsprache zu unterziehen. Dabei soll der Text möglichst jede Spur seiner Herkunft aus einer Fremdsprache verlieren. Eine Revision nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ durch einen Kollegen ist natürlich jederzeit gegen Aufpreis möglich.

Ich liebe meine zwei Arbeitssprachen, auf die ich mich voll konzentriert habe, und kenne auch aufgrund meines philologischen Backgrounds ihre Finessen und Tücken. Deswegen biete ich Ihnen eine kompetente Anlaufstelle, um Ihre Texte ganz nach Ihrer Intention in die jeweils andere Sprache zu übertragen.

Natürlich habe ich in meinem Netzwerk viele Kollegen, die andere Sprachkombinationen anbieten und deren Arbeitsmoral und Professionalität ich kennen- und schätzen gelernt habe. Daher bin ich gerne Ihr Ansprechpartner auch für Übersetzungen in und aus anderen europäischen Sprachen. Fragen Sie an!

MEINE FACHGEBIETE

TOURISMUS – KUNSTGESCHICHTE – ARCHÄOLOGIE – THEOLOGIE
Durch mein Studium, meine persönlichen Interessen und die nachfolgende berufliche Erfahrung lag mein Fokus von Anfang an einerseits bei der druckreifen Übersetzung von geisteswissenschaftlichen und redaktionell anspruchsvollen Texten – mit besonderem Bezug zu Kunstgeschichte, Archäologie, Theologie – andererseits im Tourismus, von der Hotelhomepage bis hin zum Reiseführer.
Wollen Sie also Ihr Informationsmaterial über eine Stadt oder ein touristisches Angebot, einen Katalog zu einer Kunstausstellung, eine Homepage für Ihr Hotel ins Italienische übersetzen? Gerne bin ich als kompetente und zuverlässige Ansprechpartnerin für Sie da.
Organisieren Sie eine Veranstaltung in Italien und brauchen Sie Hilfe von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur detaillierten Programmgestaltung? Oder planen Sie in Deutschland eine Kulturveranstaltung, an der auch italienische Referenten oder Gäste teilnehmen sollen? Ich baue für Sie in beiden Fällen Sprachbarrieren ab.

BESTÄTIGTE („BEGLAUBIGTE“) ÜBERSETZUNGEN
Mein zweites Standbein sind zweifelsohne die offiziell bestätigten, oft gerne „beglaubigt“ genannten Übersetzungen, die ich aufgrund meiner Beeidigung beim Landgericht München II und Anerkennung beim Italienischen Konsulat in München anfertigen darf. Brauchen Sie die bestätigte Übersetzung ins Italienische oder ins Deutsche eines Abiturzeugnisses, eines Unidiploms, einer standesamtlichen Urkunde, einer Vollmacht oder der Dokumentation, die Sie für eine Ausschreibung italienischen Behörden vorlegen sollen? Ich weiß, worauf es ankommt, kenne alle formellen und inhaltlichen Anforderungen an solche Dokumente und werde mit meinem Stempel sowie mit meiner Beratung dafür sorgen, dass Sie keine bösen Überraschungen beim Konsulat, im Sekretariat Ihrer Universität oder mitten in einem Tender erleben.

Das Schöne an meinem Beruf ist allerdings die unendliche Vielfalt der Themen, die man sich durch gezielte und fachliche Recherche aneignen kann. Im Laufe der Jahre habe ich viel dazu gelernt und dementsprechend weitere Fachgebiete zu meinen ursprünglichen hinzugefügt:

RECHT – zum Beispiel:

  • Verträge in allgemeinen
  • Betriebsübernahmeverträge, Immobilienkaufvorverträge
  • Nachunternehmerverträge (Ausschreibungen)
  • Widerrufsbelehrungen
  • Gerichtsurteile, Gerichtsbeschlüsse, Gerichtsverfügungen
  • Anklageschriften, Strafbefehle, Zeugenladungen, Rechtbehelfsbelehrungen, Rechtshilfeersuchen
  • Strafanzeigen
  • Gerichtliche Fachgutachten
  • Steuerliche Bescheinigungen (Freistellung, Lohnsteuerkarte, Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger…)
  • Rechtsanwaltskorrespondenz
  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Vorbereitungsarbeit und Begleitung deutscher Firmen bei der Teilnahme an italienischen Ausschreibungen
  • Geburts-, Tauf-, Ehe-, Sterbeurkunden
  • Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung
  • Scheidungsurteile, Erbscheine
  • Führungszeugnisse, Wohnsitzbescheinigungen
  • Schul-, Ausbildungs- und Universitätsabschlüsse (Abiturzeugnis, Meisterbrief, Bachelor- oder Masterdiplom)

PR UND MARKETING – zum Beispiel:

  • Pressemitteilungen zu Kunstausstellungen, Fachmessen, …
  • Sachbücher zu Design, Architektur, Lifestyle, Weinen, …
  • Werbebriefe und Rundschreiben, firmeninterne Kommunikation
  • Firmenblogs, Firmenchats, Veröffentlichung von Quartalzahlen für international agierende Konzerne
  • Handelskorrespondenz
  • Hochglanzbroschüren, Presseinformationen für Firmen
  • Warenkataloge
  • Korrespondenz zwischen Behörden, Ämtern, Städten (z.B. Städtepartnerschaften)

TECHNIK – zum Beispiel:

  • Plastische Regranulate
  • Kachelöfen
  • Industrielle Klima- und Kühlungstechnik
  • Biogasanlagen
  • Optik, Holz, Biochemie
  • Bier – Brautechnik
  • Hochwertige Wohntextilien
  • Kinderbedarf – Spielzeuge